Immobilienbewertung

Soll der Wert einer Immobilie bestimmt werden, wird hierfür ein Verkehrswertgutachten erstellt. 

Ein solches Verkehrswertgutachten erstellen wir beispielsweise für nachstehende Anlässe. 

Vermögensaufstellung/
Portfoliobewertung

Sie besitzen eine oder mehrere Immobilien und möchten eine Übersicht über die Vermögenswerte erhalten, sei es zur Planung etwaiger nächster Schritte, wie ein Verkauf, eine Umschuldung o.ä. oder als Grundlage zur Steuerfestsetzung für das Finanzamt.

In diesen und weiteren Fällen ist es sinnvoll, ihre Immobilie professionell bewerten zu lassen. Auch, um hier konkrete Zahlen vorliegen zu haben und nicht nur eine grobe Schätzung bzw. Vorstellung.

Scheidung/
Trennung

Bei einer Trennung mit gemeinsamen Eigentum steht oft die Frage im Raum, wie die Immobilie fair aufgeteilt wird. Um einen realistischen Verkaufspreis zu erzielen, ist hier eine fundierte Immobilienbewertung die wichtigste Grundlage. imMBewertung steht Ihnen hier als kompetenter und neutraler Partner zur Bildung dieser Grundlage zur Seite.

Erbe

Mit dem Erben einer Immobilie gehen alle Rechte und Pflichten auf den Erben über. Um sich über alle weiteren Schritte klar zu werden, wie zum Beispiel den Verkauf der Immobilie, sollte zunächst ein Gutachten über den Wert der Immobilie erstellt werden. Auch um den Besitzansprüchen aller einzelnen gerecht zu werden. Nach Gutachtenerstellung kann dann über den Verkauf der Immobilie nachgedacht werden oder anhand des Wertes der Auszahlungsbetrag untereinander berechnet werden.

Begleitung beim Kauf einer Immobilie

Sie möchten eine Immobilie kaufen, sei es als Kapitalanlage oder zur Selbstnutzung. Herzlichen Glückwunsch hierzu. Leider entspricht der angesetzte Verkaufspreis nicht immer der Realität, sodass man hier schnell aufgrund mangelnder Expertise benachteiligt werden kann. Einer Preisverhandlung sollten immer klare Fakten zu Grunde liegen. Um hier nicht ins Hintertreffen zu geraten, steht imMBewertung Ihnen als professioneller Partner zur Seite und begleitet Sie auch zu Besichtigungen, denn vier Augen sehen mehr als zwei. Im Anschluss daran erhalten Sie eine konkrete Kaufpreisempfehlung, die garantiert der Realität entspricht. 

Gerne können Sie uns auch bevollmächtigen, die Besichtigung sowie Verhandlungen für Sie durchzuführen. Hierdurch sparen Sie sich wertvolle Zeit und Nerven. 

Die Durchführung solcher Termine wird über den geltenden Stundensatz abgerechnet, zzgl. Anfahrt. Gerne können im Anschluss auch schriftliche Gutachten erstellt werden, sollten Sie dies zur Vergleichbarkeit etwaiger weiterer potenzieller Kaufobjekte benötigen. 

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten bietet die Möglichkeit, eine Preisempfehlung abgeben zu können. Hierbei kann dies sowohl eine Empfehlung über einen realistischen Verkaufspreis, als auch beratend eine Empfehlung über einen fairen Kaufpreis einer Immobilie sein.

Selbstverständlich wird auch hier ein Verkehrswert ermittelt. 

Ein Kurzgutachten kann innerhalb kürzester Zeit erstellt werden und kommt ohne vorherige Besichtigung der Immobilie aus. Die Erstellung erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Objektunterlagen, auf die Einhaltung von Grundbuchauszügen wird in diesem Zuge verzichtet. 

Mietwertgutachten

Sie möchten Ihre Immobilie vermieten und benötigen Hilfe bei der Ermittlung eines fairen Mietpreises, der aber gleichzeitig das Optimum für Sie herausholt. Auch als Grundlage für etwaige Streitigkeiten über die Miethöhe oder der Kalkulation eines Investments ist ein Mietwertgutachten unabdingbar.Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Im Zuge eines solchen Gutachtens prüfen wir für Sie zeitgleich die Rentabilität Ihres Investments. 

Zwei Verfahren finden hierbei Anwendung. 

 

Vergleichsmietverfahren

In diesem Verfahren wird die ortsübliche Vergleichsmiete der Immobilie herangezogen. Diese ermittelt sich anhand von Vergleichsobjekten, die mit den Eigenschaften der Immobilie weitgehend übereinstimmen. 

Mietspiegelverfahren

Hierbei wird die Miethöhe direkt aus dem jeweils gültigen, qualifizierten Mietspiegel einer Stadt abgeleitet. Der Mietspiegel stützt sich auf eine umfassende Datenbasis und bietet die Sicherheit, das Mietniveau objektiv einschätzen zu können. 


 

Prüfung von Immobiliengutachten 

Sie haben ein Gutachten vorliegen und möchten dies gerne durch einen Dritten auf Plausibilität prüfen lassen oder eine ausführliche Erklärung hierzu erhalten. Gerne sind wir auch hier Ihr Ansprechpartner und prüfen die eingereichten Unterlagen ausführlich. 

Wohnflächenberechnung

Eine korrekt angegebene Wohnfläche sollte in einigen Fällen nicht vernachlässigt werden. So zum Beispiel bei der Vermietung einer Wohnung, aber auch bei der Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter. Selbstverständlich kann eine Wohnfläche auch aus eigenem Interesse heraus berechnet werden. Gerne ermitteln wir für Sie die Wohnfläche Ihres Objekts auf Grundlage der vorliegenden Pläne. 

Verkauf Ihrer Immobilie

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder entscheiden sich nach der Bewertung für einen Verkauf? Sprechen Sie uns gerne an, auch hier stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. 

Wie bewerten wir? 

Der Bewertung von Immobilien liegen in Deutschland drei Verfahren zu Grunde, die gesetzlich vorgegeben sind. Je nach Art der Immobilie wird das dafür vorgesehene Verfahren angewendet. 


 

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren findet bei der Wertermittlung von eigengenutzten Immobilien Anwendung (z.B. Einfamilienhäuser) und ist in §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. 

 

Ertragswertverfahren

Hierdurch wird der Wert eines Renditeobjektes unter Berücksichtigung der Kapitalerträge ermittelt.

 

Vergleichswertverfahren

Dieses Verfahren wird meist bei der Wertermittlung von Eigentumswohnungen angewendet, der Marktwert wird von tatsächlich realisierten Kaufpreisen bestimmter Vergleichsobjekte abgeleitet.


 

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